Anhängerfahrschule

Wer muss die Anhängerprüfung Kat. BE machen ?

– Wer nach April 2003 die Kat B Prüfung gemacht hat und BE nicht im Führerausweis eingetragen hat. ( Übergangsrecht )

– Das Gesamtgewicht des Anhängers übersteigt das Leergewicht des Zugfahrzeuges.

– Das Gesamtgewicht übersteigt 3,5 t. ( Gesamtzuggewicht = Gesamtgewicht PW plus Gesamtgewicht Anhänger respektiv max Anhängelast )

– Leichte Sattelschlepper ( max 3,5 t plus Sattelanhänger )

– Wer bereits C1E, D1E, CE, oder DE besitzt darf BE sowieso fahren.

Wo und wie darf ich fahren ?

Sobald Du den Lernfahrausweis Kat. BE hast, darfst du alleine in FL und CH mit dem Anhänger fahren, sofern hinten am Anhänger gut sichtbar ein blaues L-Schild montiert ist