– Wer nach April 2003 die Kat B Prüfung gemacht hat und BE nicht im Führerausweis eingetragen hat. ( Übergangsrecht )
– Das Gesamtgewicht des Anhängers übersteigt das Leergewicht des Zugfahrzeuges.
– Das Gesamtgewicht übersteigt 3,5 t. ( Gesamtzuggewicht = Gesamtgewicht PW plus Gesamtgewicht Anhänger respektiv max Anhängelast )
– Leichte Sattelschlepper ( max 3,5 t plus Sattelanhänger )
– Wer bereits C1E, D1E, CE, oder DE besitzt darf BE sowieso fahren.
Sobald Du den Lernfahrausweis Kat. BE hast, darfst du alleine in FL und CH mit dem Anhänger fahren, sofern hinten am Anhänger gut sichtbar ein blaues L-Schild montiert ist