Da wir keine eigenen WAB Kurse anbieten, jedoch mit der DRIVE Z zusammenarbeiten, darfst du dich gerne auf deren Homepage für deine Weiterbildungstage anmelden.
Geänderte Vorschriften zur Weiterbildung (2-Phasen Ausbildung / WAB)
An der zweistufigen Fahrausbildung, die 2005 eingeführt wurde, will der Bundesrat festhalten. Neu ist dagegen, dass die Weiterbildung nur noch einen Tag in Anspruch nimmt. Dabei soll künftig vor allem die Vollbremsung geübt werden – ein Manöver, das im Strassenverkehr nur sehr selten ausgeführt wird. Bislang mussten Neulenker zwei Weiterbildungstage absolvieren. Der Fahrschüler hat für die Weiterbildung zwölf Monate Zeit (gerechnet ab dem Tag der Fahrprüfung). Wie bisher kann die praktische Prüfung erst nach dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Der Fahrausweis wird weiterhin für 3 Jahre auf Probe ausgestellt.
Unbefristete Gültigkeitsdauer von VKU und Theorieprüfung
Sowohl der Besuch des Verkehrskundeunterricht als auch die bestandene Basistheorieprüfung sind in Zukunft zeitlich unbeschränkt gültig. Bisher geltendes Recht sah vor, dass spätestens zwei Jahre nach Bestehen der theoretischen Prüfung oder nach dem Besuch des Verkehrskundeunterrichts eine Anmeldung zur praktischen Prüfung erforderlich war. Ansonsten musste Theorieprüfung oder Verkehrskundeunterricht wiederholt werden.